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   KG, 05.05.1993 - 24 W 3913/92   

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KG, 05.05.1993 - 24 W 3913/92 (https://dejure.org/1993,1892)
KG, Entscheidung vom 05.05.1993 - 24 W 3913/92 (https://dejure.org/1993,1892)
KG, Entscheidung vom 05. Mai 1993 - 24 W 3913/92 (https://dejure.org/1993,1892)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antragsbefugnis in Wohnungseigentumssachen; Zustimmung der Mitglieder der Untergemeinschaft; Prozessstandschaft jedes Wohnungseigentümers für die Gemeinschaft; Missverständliche Formulierung im Einladungsschreiben zur Eigentümerversammlung; Mitwirkungspflichten in ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 278
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 27.09.1990 - BReg. 2 Z 47/90

    BGB-Gesellschaft als Wohnungseigentümer

    Auszug aus KG, 05.05.1993 - 24 W 3913/92
    Das Anfechtungsrecht eines jeden Mitglieds einer Bruchteilsgemeinschaft ergibt sich aus § 10 Abs. 1 Satz 1 WEG in Verbindung mit §§ 1011, 744 Abs. 2 BGB (BayObLGZ 1975, 201/203; NJW-RR 1991, 215, 216; Weitnauer, WEG 7. Auflage, § 23 Rdnr. 7; Bährmann/Pick/Merle, WEG 6. Auflage, § 23 Rdnr. 39; Ziege NJW 1973, 2185/2188; Palandt-Bassenge, BGB 52. Auflage, WEG § 43 Rdnr. 2).

    Offenbleiben kann in diesem Zusammenhang, ob sich rechtlich etwas anderes ergibt, wenn die Untergemeinschaft eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts darstellt (vgl. hierzu BayObLG NJW-RR 1991, 215; kritisch Sauren WE 1992, 40 unter Hinweis auf die vom BGH anerkannte Einzelklagebefugnis eines Gesellschafters).

  • BayObLG, 29.12.1988 - BReg. 2 Z 32/88
    Auszug aus KG, 05.05.1993 - 24 W 3913/92
    Schriftsätzliches Vorbringen der Beteiligten ist vielmehr in jedem Fall zu berücksichtigen, auch wenn es erst nach der mündlichen Verhandlung bei Gericht eingeht (BayObLGZ 1988, 436/439).
  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83

    Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht

    Auszug aus KG, 05.05.1993 - 24 W 3913/92
    Keinesfalls sind die nicht anfechtenden Mitglieder der Untergemeinschaft etwa notwendige Streitgenossen des Antragstellers (vgl. BGHZ 92, 351 = NJW 1985, 385).
  • BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90

    Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit

    Auszug aus KG, 05.05.1993 - 24 W 3913/92
    Im übrigen ist die Wohnungseigentümergemeinschaft befugt, über eine schon geregelte Angelegenheit erneut zu beschließen; der neue Beschluß muß nur schutswürdige Belange eines Wohnungseigentümers aus Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses beachten (BGH NJW 1991, 979).
  • BGH, 28.06.1985 - V ZR 43/84

    Wirkung eines klageabweisenden Urteils gegen einen Miteigentümer

    Auszug aus KG, 05.05.1993 - 24 W 3913/92
    Die Rechtsfrage, ob sich die anderen Mitglieder der Untergemeinschaft jedenfalls bei Zustimmung zu dem gerichtlichen Vorgehen an der Rechtskraft der ergehenden Entscheidung festhalten lassen müssen (vgl. BGH NJW 1985, 2825), stellt sich im Wohnungseigentumsrecht praktisch nicht, Falls die anderen Mitglieder der Untergemeinschaft sich dem Anfechtungsantrag nicht binnen Monatsfrist angeschlossen haben, haben sie später ohnehin kein eigenes Anfechtungs- und Beschwerderecht mehr (BGH NJW 1993, 662 = WM 1993, 146).
  • BGH, 10.12.1992 - V ZB 3/92

    Beschwerdeberechtigung im Beschlußanfechtungsverfahren nach

    Auszug aus KG, 05.05.1993 - 24 W 3913/92
    Die Rechtsfrage, ob sich die anderen Mitglieder der Untergemeinschaft jedenfalls bei Zustimmung zu dem gerichtlichen Vorgehen an der Rechtskraft der ergehenden Entscheidung festhalten lassen müssen (vgl. BGH NJW 1985, 2825), stellt sich im Wohnungseigentumsrecht praktisch nicht, Falls die anderen Mitglieder der Untergemeinschaft sich dem Anfechtungsantrag nicht binnen Monatsfrist angeschlossen haben, haben sie später ohnehin kein eigenes Anfechtungs- und Beschwerderecht mehr (BGH NJW 1993, 662 = WM 1993, 146).
  • BayObLG, 09.06.1975 - BReg. 2 Z 35/75

    Anfechtung von Mehrheitsbeschlüssen; Gestattung der Benutzung des

    Auszug aus KG, 05.05.1993 - 24 W 3913/92
    Das Anfechtungsrecht eines jeden Mitglieds einer Bruchteilsgemeinschaft ergibt sich aus § 10 Abs. 1 Satz 1 WEG in Verbindung mit §§ 1011, 744 Abs. 2 BGB (BayObLGZ 1975, 201/203; NJW-RR 1991, 215, 216; Weitnauer, WEG 7. Auflage, § 23 Rdnr. 7; Bährmann/Pick/Merle, WEG 6. Auflage, § 23 Rdnr. 39; Ziege NJW 1973, 2185/2188; Palandt-Bassenge, BGB 52. Auflage, WEG § 43 Rdnr. 2).
  • BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 60/90

    Darf eine WE-Verwalterin ihre gesamte Verwaltungstätigkeit auf eine andere Person

    Auszug aus KG, 05.05.1993 - 24 W 3913/92
    Das begründet jedoch keinen Mangel (vgl. BayObLGZ 1990, 173; …
  • OLG München, 30.01.2007 - 34 Wx 116/06

    (Wohnungseigentum: Sondereigentumsfähigkeit von Bestandteilen eines Balkons;

    Es ist nicht zwingend, dass alle ideellen Miteigentümer eines Sondereigentums ihre Rechte gemeinsam geltend machen müssen (KG NJW-RR 1994, 278/279; Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. § 23 Rn. 19).
  • BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00

    Verfassungsmäßigkeit von Regelungen des gemeinsamen Sorgerechts bei

    Denn im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist § 309 ZPO nicht entsprechend anwendbar (BayObLGZ 1964, 433, 440; 1982, 384, 387; OLG Köln FamRZ 1992, 200 f. und FamRZ 1996, 310, 311; KG NJW-RR 1994, 278 f.; MünchKomm-Musielak, ZPO, 2. Aufl., § 309 Rdn. 2; a.A. für Beschlüsse nach mündlicher Verhandlung: Zöller/Vollkommer ZPO 22. Aufl., § 309 Rdn. 7).
  • LG München I, 12.01.2012 - 36 S 6417/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschlussanfechtung durch einen Bruchteilseigentümer;

    Dabei wird es von der herrschenden Meinung als unstreitig betrachtet, dass der einzelne Bruchteilsberechtigte am Wohnungseigentum das Recht hat, die Gültigkeit von Beschlüssen im Wege der Anfechtungsklage gerichtlich klären zu lassen (OLG Frankfurt NZM 2007, Seite 490; KG, NJW-RR 1994, Seite 278ff; Klein , in Bärmann, WEG, 11. Auflage, § 46, Rz 24; Becker , Die Anfechtungsklage des Mitberechtigten am Wohnungseigentum, ZWE 2011, Seite 405ff.).
  • OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 20 W 241/05

    Wohnungseigentum: Beschlussanfechtung durch einen Bruchteilseigentümer;

    Tatsächlich ist ein an einem Wohnungseigentum bzw. Teileigentum in Bruchteilsgemeinschaft Beteiligter gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WEG in Verbindung mit § 1011 BGB berechtigt, einen Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung alleine anzufechten (vgl. Kammergericht OLGZ 1994, 154; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 43 Rz. 88 m. w. N.).
  • OLG München, 12.09.2005 - 34 Wx 54/05

    Heckenrückschnitt als bauliche Veränderung

    Allein der zeitliche Abstand zwischen der Verhandlung und der Beschlussfassung zwingt nicht zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Zurückverweisung (BayObLG ZMR 2004, 764/765; KG NJW-RR 1994, 278).
  • OLG München, 14.06.2002 - 21 U 5100/01

    Einbau einer Zentralheizung in Gemeinschaftseigentum

    Der Hinweis der Klägerin auf die Entscheidung des Kammergerichts vom 05.05.1993 (WuM 1993, 427) zu einer einem Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer zugänglichen sogenannten modernisierenden Instandhaltung führt für den Streitfall zu keinem anderen Ergebnis.
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2010 - 14 S 438/10

    Wohnungseigentumssache: Umstellung von einer Öl-Zentral-Heizung auf Fernwärme als

    Bei einem derartigen Alter der Heizanlage ergibt sich nach allgemeiner Erfahrung, dass die beschlossene Gesamterneuerung Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung nicht widerspricht (vgl. KG Berlin WuM 1993, 427, 429; BayObLG ZMR 1994, 279).
  • OLG Köln, 15.03.2004 - 16 Wx 245/03

    Einberufung einer Eigentümerversammlung durch den Vorsitzenden des

    2 Z 112/90">WuM 1991, 302; BayObLG ZMR 2001, 472; OLG Düsseldorf OLGReport 2002, 127; KG NJW-RR 1994, 278 = KGReport 1993, 149; ebenso Merle a. a. O. § 44 Rdn. 120; a. A. lediglich Zöller/Vollkommer, ZPO 24. Auflage, § 309 Rdn. 7).
  • BGH, 05.11.2004 - BLw 14/04

    Mitwirkung eines ausgeschiedenen Richters an einem nach der mündlichen

    An einem Beschluß können nur diejenigen Richter mitwirken, die zum Zeitpunkt des Erlasses, hier also am 19. Januar 2004, dazu kraft der Geschäftsverteilung berufen waren (vgl. KG NJW-RR 1994, 278; a.A. Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 309 Rdn. 7).
  • LG Düsseldorf, 06.06.2012 - 25 S 8/12

    Sind neue Fenster immer besser?

    Bei einem derartigen Alter der Fenster spricht bereits die allgemeine Erfahrung dafür, dass die beschlossene Gesamterneuerung Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung nicht widerspricht (vgl. KG Berlin WuM 1993, 427, 429; BayObLG ZMR 1994, 279).
  • OLG Hamm, 15.01.2004 - 15 W 106/03

    Wahrung der Beschlußanfechtungsfrist

  • BayObLG, 05.05.2004 - 2Z BR 269/03

    Zeitraum zwischen mündlicher Verhandlung und Beschlussfassung in WEG -Sachen -

  • BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 136/93

    Zum Rechtsschutzbedürfnis bei der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, wenn es

  • OLG Köln, 17.05.2000 - 16 Wx 76/00

    Entscheidungsberufene Richter in Wohnungseigentumssachen

  • OLG Düsseldorf, 30.12.2005 - 19 W 10/03

    Angemessenheit einer Barabfindung für das Ausscheiden außenstehender Aktionäre

  • OLG Hamm, 23.03.2004 - 15 W 72/03

    Errichtung eines Zauns auf einem Teil der Gemeinschaftsfläche ohne

  • KG, 08.01.1997 - 24 W 7385/96

    Vorgehen eines Miteigentümers einer Wohnungseigentumsgemeinschaft gegen eine

  • BayObLG, 09.06.2004 - 2Z BR 94/04

    Rechtsfolgen einer überlangen Verfahrensdauer - Entscheidungsmöglichkeit durch

  • AG Berlin-Schöneberg, 28.11.2018 - 771 C 47/18

    Wohnungseigentumssache: Anfechtbarkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses über

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